Polizei ist dann überfordert: Muss die Bundeswehr die Drohnenabwehr übernehmen?
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Polizei ist dann überfordert: Muss die Bundeswehr die Drohnenabwehr übernehmen?

Nach dem gescheiterten Drohnenangriff auf dem Flughafen Leipzig Halle wird erneut darüber diskutiert, wie solche Attacken abgewehrt werden sollen und wer dafür zuständig ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bundeswehr im Inland stärker eingesetzt werden darf. Das Grundgesetz erlaubt einen dauerhaften Einsatz der Bundeswehr an Flughäfen zur Drohnenabwehr nicht, bislang ist dafür die Bundespolizei zuständig. Außerhalb von Flughäfen und militärischen Einrichtungen liegt die Aufgabe bei der jeweiligen Landespolizei.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat im vergangenen Dezember ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum eingerichtet und die Einheit der Bundespolizei für diesen Bereich ausbauen lassen. Daniel Günther fordert dennoch stärkere Zuständigkeiten für die Bundeswehr. Auch der Militärexperte Markus Reisner hält die Polizei bei bestimmten Drohnen, etwa mit Glasfaserkabelsteuerung, für überfordert und sieht dann eine militärische Aufgabe. Die SPD lehnt eine Ausweitung ab und verweist auf die bestehenden Zuständigkeiten von Ländern und Bund.

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