OVG NRW: Teleshopping ist kein Public Value
Der Teleshopping Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme seines Programms in die sogenannte Public Value Liste der Landesmedienanstalt. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschied in einem Grundsatzurteil, dass der Sender die Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags nicht erfüllt.
Mit der Liste sollen Anbieter von Smart TVs oder Kabelfernsehen Programme gut auffindbar machen, die besonders zur Meinungs und Angebotsvielfalt beitragen. Vorrang haben dabei nachrichtliche Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen, regionale und lokale Informationen sowie Angebote für junge Zielgruppen. QVC erfüllt diese Anforderungen nach Ansicht des Gerichts nicht.
Der Sender war 2021 mit seinem Antrag gescheitert und klagte gegen die Entscheidung. Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
