Lohnender Einsatz: Pflege zu Hause: Wann dafür Rentenbeiträge gezahlt werden
Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge über die Pflegekasse erhalten. Das gilt, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat, der Pflegeaufwand mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche umfasst und die pflegende Person nebenbei höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet. Außerdem muss ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung bestehen, und die gepflegte Person muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz wohnen.
Die gezahlten Beiträge richten sich nach dem Pflegegrad und der Art der Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Grundlage ist ein fiktives Einkommen, aus dem sich die Höhe der Beiträge ergibt. Die Zeiten können auf Mindestversicherungszeiten angerechnet werden und einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen begründen.
Pflegebedürftige müssen die Leistungen bei ihrer Pflegekasse beantragen. Wer pflegt, füllt dafür einen Fragebogen aus. Danach zahlt die Pflegekasse die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
