LG München I: Google wegen falscher Aussagen in KI Übersichten verurteilt
Das Landgericht München I hat Google im Eilverfahren untersagt, in der Suchfunktion Übersicht mit KI unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Die KI hatte Informationen zu dubiosen Machenschaften anderer Firmen fälschlicherweise dem Unternehmen der Kläger zugeordnet. Das Gericht stufte Google dabei als unmittelbaren Störer ein, weil die KI eigenständige Inhalte produziere.
Nach Auffassung der Kammer unterscheiden sich die KI Übersichten von herkömmlichen Suchtreffern, da sie mehrere Quellen auswerten und zu einem zusammenhängenden Fließtext verdichten. Für Nutzer wirke das wie eine direkte Information von Google. Unwahre Tatsachenbehauptungen können daher untersagt werden, ohne dass sich das Unternehmen hinter dem automatisierten Prozess verstecken könne. Google muss die beanstandeten Inhalte entfernen und ähnliche Falschbehauptungen künftig vermeiden.
