Irisches Gericht lässt EU Abwasserrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof prüfen
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Irisches Gericht lässt EU Abwasserrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof prüfen

Der Irish High Court hat zentrale Bestimmungen der EU Kommunalabwasserrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Auslöser ist eine Klage der Irish Pharmaceutical Healthcare Association und der Alliance for Medicines for Ireland gegen die geplante nationale Umsetzung der Richtlinie in irisches Recht.

Im Streit geht es vor allem um die Kostenverteilung für die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen. Die Kläger halten es für problematisch, dass alle Humanarzneimittel pauschal in die Herstellerverantwortung einbezogen werden und Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten tragen sollen. Sie sehen darin Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des EU Rechts.

Auch Pharma Deutschland kritisiert die Richtlinie seit Langem und warnt vor Folgen für Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln. Bereits zuvor hatte Polen eine Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie eingereicht. Mehrere Unternehmenskläger haben zudem Rechtsmittel beim EuGH eingelegt.

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