Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen verlängern
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert eine längere Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen. Derzeit gilt im Regelfall eine Frist von fünf Jahren, aus ihrer Sicht soll sie auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Sie sprach sich vor der Justizministerkonferenz in Hamburg für eine schnelle Anpassung aus.
Hubig bekräftigte zudem ihre Forderung, den Grundsatz Nur Ja heißt Ja ins Sexualstrafrecht aufzunehmen. Nach ihrer Ansicht schützt dies die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Sie verwies darauf, dass viele europäische Staaten diese Regelung bereits eingeführt hätten. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina will die Verjährungsfrist bei bestimmten Vergewaltigungsfällen verlängern.
