Halter von E Scooter haften künftig für Unfälle
Bei Unfällen mit E Scooter sollen Halter künftig leichter für Schäden haften. Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zugestimmt, der die Haftungsregeln entsprechend ändert. Für Unfallopfer soll es dadurch einfacher werden, Schadensersatz zu verlangen.
Die Neuregelung gilt nicht nur, wenn ein Passant von einem E Scooter angefahren wird. Sie soll auch greifen, wenn jemand über einen falsch abgestellten Elektroroller stolpert und sich verletzt. Bisher mussten Geschädigte oft nachweisen, wer den Roller gefahren hat. Bei Leihfahrzeugen war das häufig schwierig.
Künftig sollen sich Betroffene an den Halter wenden können, der für den Schaden aufkommen muss. Bei Mietrollern ist das in der Regel das Vermietunternehmen. Begründet wird die Regelung damit, dass die Anbieter mit dem Verleih Geld verdienen und deshalb auch das Haftungsrisiko tragen sollen. In Deutschland hat die Zahl der Unfälle mit E Scootern zuletzt deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden fast 16500 Unfälle mit Verletzten oder Toten registriert.
