Halte keine fünf Minuten durch: Verteidiger blockieren Befragung der Angeklagten im Fabian Prozess
Im Prozess um den getöteten Fabian haben die Verteidiger der wegen Mordes angeklagten Frau eine Befragung ihrer Mandantin durch das Gericht abgelehnt. Anwalt Thomas Löcker begründete das mit ihrem psychischen Zustand und sagte, er sei sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde. Die Angeklagte sei nach ihrer ausführlichen Erklärung am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil gewesen.
Die 30 Jahre alte Frau hatte am Montag erstmals ausgesagt und in einer vierstündigen Erklärung die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie erklärte unter anderem, Fabian habe ihr nie etwas getan und sie hätte ihm nie etwas antun können. Zudem sagte sie, sie habe den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock, erst am 13. Oktober zum ersten Mal gesehen. Zeugen hatten zuvor berichtet, sie am 10. Oktober mit ihrem auffälligen Pick up Auto in der Nähe gesehen zu haben.
Die Verteidigung rügte außerdem Verfahrensfehler und widersprach der Vernehmung einer Polizistin sowie der Verwertung von Vernehmungsaufzeichnungen. Nach der Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich südlich von Güstrow erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
