Haftstrafen gegen Terrorgruppe Letzte Verteidigungswelle
In Hamburg sind mehrere Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe Letzte Verteidigungswelle zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden. Die Urteile ergingen nach dem Jugendstrafrecht, weil viele der Angeklagten zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt waren. Die Strafe gegen den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Den Verurteilten wurden die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie unter anderem versuchter Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach den Feststellungen der Ermittler verübten sie im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern in Brandenburg. Das Gebäude brannte vollständig nieder, der Schaden ging in die Hunderttausende Euro.
Zwei weitere geplante Anschläge auf Unterkünfte für Geflüchtete in Senftenberg und Schmölln blieben folgenlos. Eine Journalistin hatte die Gruppe zuvor verdeckt ausspioniert und die Polizei informiert. Insgesamt gehen die Behörden von Personen im mittleren zweistelligen Bereich aus, die der Gruppe bundesweit zugerechnet werden.
