Gutachten zum Wehrdienstgesetz: Ministerium handelte rechtswidrig
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium bei der Aussetzung der Abmeldepflicht für längere Auslandsreisen von Männern im wehrfähigen Alter rechtswidrig gehandelt hat. Die Regelung gilt für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen und dafür eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr brauchen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte die Vorschrift per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Nach Ansicht des Gutachtens durfte das Ministerium damit aber eine gesetzliche Regelung nicht vollständig aufheben. Diese Befugnis liege allein beim Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten spricht von einem Überschreiten der Kompetenzen und von groben handwerklichen Fehlern.
Nun steht im Raum, dass das Ministerium die Allgemeinverfügung selbst wieder aufhebt oder ein Gericht sie für ungültig erklärt.
