Gewaltschutzgesetz im Bundesrat: Elektronische Fußfessel soll Frauen schützen
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Gewaltschutzgesetz im Bundesrat: Elektronische Fußfessel soll Frauen schützen

Der Bundesrat hat in Berlin den Weg für strengere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Die Länder billigten die vom Bundestag beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen sind unter anderem elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti Gewalt Trainings für Täter. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begrüßte den Beschluss und sprach von neuen Befugnissen für Familiengerichte zum besseren Schutz Betroffener.

Gerichte sollen potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. In Hochrisikofällen sollen Annäherungsverbote besser kontrolliert werden. Betroffenen soll zusätzlich ein Gerät zur Verfügung stehen, das unerlaubte Annäherungen anzeigt. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Höchststrafmaß von zwei auf bis zu drei Jahre steigen.

Zugleich brachten Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg eine Initiative ein, um geschlechterbezogene Tatmotive bei Tötungsdelikten präziser im Gesetz zu verankern. Ziel ist es, Femizide klarer im Strafgesetzbuch abzubilden. Der Bundesrat verwies den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

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