Gericht gibt Klägern gegen rechtswidrige Grenzkontrollen recht, müssen aber erduldet werden
Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Drei Männer hatten den Bund wegen der Maßnahmen verklagt. Die Richter verwiesen auf die seit Jahren nahezu unveränderte Dauer der Kontrollen, vor allem an der Grenze zu Österreich, sowie auf die Frage, ob sie mit dem neuen Schengener Grenzkodex vereinbar sind. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen folgen.
Ein Eilantrag des Münchners Werner Schroeder auf ein Ende künftiger Kontrollen wurde abgewiesen. Bürger müssten staatliche Eingriffe zunächst dulden und könnten die Rechtswidrigkeit erst im Nachhinein feststellen lassen, erklärte ein Gerichtssprecher. Eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich. Das Innenministerium ordnete die Kontrollen seit dem 16. September 2024 an, zuletzt wurden sie bis Mitte September 2026 verlängert.
