Für Tötung von Obdachlosem: Berliner Gericht erhöht Gefängnisstrafe für Mord um Jahre
Ein 43 Jahre alter Mann ist in Berlin wegen der Tötung eines Obdachlosen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sah Mord als erwiesen an. Die Verteidigung hatte acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Fall hatte es bereits einen ersten Prozess gegeben. Damals war der Angeklagte im März 2025 wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach Revisionen von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf und verwies den Fall zurück.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann am 7. Juli 2024 in Berlin Moabit einen 48 Jahre alten Obdachlosen von hinten angegriffen und wiederholt gegen Kopf und Oberkörper getreten, nachdem der Mann zu Boden gegangen war. Das Opfer starb an den Verletzungen.
