Frankreich erlaubt Sterbehilfe für Schwerkranke unter Auflagen
Frankreich hat Sterbehilfe für schwer kranke Menschen unter streng festgelegten Bedingungen erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris billigte das Gesetz nach langer Debatte mit 291 Ja und 241 Nein Stimmen. Zugelassen ist der assistierte Suizid für unheilbar Erkrankte im fortgeschrittenen Stadium, die unter unerträglichen Leiden leiden.
Voraussetzung ist, dass der Wunsch frei und klar gegenüber einer Ärztin oder einem Arzt geäußert wird und die betroffene Person die Tragweite der Entscheidung versteht. Ein interdisziplinäres Gremium prüft jeden Antrag. Der Patient soll das tödliche Mittel grundsätzlich selbst einnehmen, außer wenn er dazu körperlich nicht in der Lage ist.
Das Gesetz gilt nur für volljährige französische Staatsbürger, die dauerhaft in Frankreich leben. Eine psychische Erkrankung allein reicht nicht aus. Betroffene müssen zudem auf Palliativversorgung hingewiesen werden. Medizinisches Personal kann die Mitwirkung aus Gewissensgründen verweigern. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, soll es noch vom Verfassungsrat geprüft werden.
