Fragen aus dem Arbeitsrecht: Krankschreibung ab Tag eins: Muss ich sofort zum Arzt?
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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Krankschreibung ab Tag eins: Muss ich sofort zum Arzt?

Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres Reformpakets Programm für Aufschwung und Beschäftigung neue Regeln für Krankschreibungen. Vorgesehen ist, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden soll. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung entfallen.

Für Beschäftigte bedeutet das aber nicht automatisch, dass sie am ersten Krankheitstag zwingend noch am selben Tag zum Arzt müssen. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel weist darauf hin, dass der genaue Zeitpunkt, zu dem die Bescheinigung vorliegen muss, noch gesetzlich festgelegt werden muss. Schon jetzt können Arbeitgeber eine AU ab dem ersten Tag verlangen, das Attest kann aber auch nachgereicht werden.

Eine rückwirkende Krankschreibung ist in Ausnahmefällen möglich, in der Regel bis zu drei Tage. Bei eindeutigen Fällen, etwa nach Unfallwunden mit Heilungsstörungen, dürfte das in der Praxis eher unproblematisch sein. Wer wegen eines Unfalls oder starker Schwäche nicht direkt zum Arzt kann, müsse ebenfalls eine Lösung haben. Gesetzlich Versicherte müssen sich nur um den rechtzeitigen Arztbesuch kümmern, da die eAU an die Krankenkasse übermittelt und von dort vom Arbeitgeber abgerufen wird.

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