EuGH: Kunde hat ein Recht auf Basiskonto trotz US Sanktionen
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EuGH: Kunde hat ein Recht auf Basiskonto trotz US Sanktionen

Privatpersonen in der EU haben Anspruch auf ein Basis Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dieses Recht auch dann gilt, wenn eine Person auf einer Sanktionsliste der USA steht.

Ein Verbraucher wollte in Slowenien ein solches Konto eröffnen, doch die Bank lehnte dies wegen eines Eintrags auf einer OFAC Liste ab. Der EuGH stellte klar, dass Banken in jedem Einzelfall prüfen müssen, ob Risiken von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung bestehen. Nur wenn sich diese Risiken nicht wirksam begrenzen lassen, kann eine Kontoeröffnung abgelehnt werden.

Das Recht auf ein Basis Konto gilt seit 2016 in Deutschland für Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Dazu zählen auch Obdachlose, Asylsuchende und Menschen mit Duldung. Eine Bonitätsprüfung findet dabei nicht statt, und eine Kündigung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.

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