EuGH: Ermittlungen zu Scheinehen gegen Unionsbürger möglich
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EuGH: Ermittlungen zu Scheinehen gegen Unionsbürger möglich

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein EU Mitgliedstaat wegen eines Betrugs im Zusammenhang mit einer Scheinehe auch dann ermitteln und deren Vorliegen feststellen darf, wenn die betroffene Person bereits die Staatsangehörigkeit des Staates erworben hat. Voraussetzung ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Verfahrensgarantien und die übrigen Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und 2010 kurz vor Ablauf des Visums eine Unionsbürgerin heiratete. Er erhielt zunächst eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers und später die irische Staatsbürgerschaft. Jahre später stellten die Behörden fest, dass die Ehe nur zum Schein geschlossen worden war.

Das irische Justizministerium entzog ihm daraufhin rückwirkend jeden Anspruch und Status aus der EU Freizügigkeitsrichtlinie. Der Mann klagte dagegen, der Court of Appeals legte den Fall dem EuGH vor. Die Luxemburger Richter bejahten die nachträglichen Ermittlungen.

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