Erneuerung der Vertragsmuster für IT Beschaffung: Open Source als Regelfall
Die jüngste Überarbeitung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT Leistungen, kurz EVB IT, bringt die umfangreichste Änderung seit Bestehen der Vertragsmuster. Der IT Planungsrat legt damit neue Vorgaben für die öffentliche IT Beschaffung vor. Besonders wichtig ist, dass bei Verträgen zur Entwicklung von Software künftig die quelloffene Variante als Regelfall gilt. Wer proprietäre Software beauftragen will, muss dies gesondert begründen.
Zu den Neuerungen gehört auch, dass eine Softwarestückliste nun als optionaler Bestandteil in Softwareverträgen vereinbart werden kann. Vergabestellen sollen damit erstmals ein Instrument erhalten, um die Zusammensetzung beschaffter Software transparenter zu machen. Insgesamt wurden acht der elf Vertragstypen überarbeitet. Die EVB IT werden vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung auf Vorschlag des IT Planungsrats herausgegeben und sind für Bundesbehörden verpflichtend, werden aber auch von Ländern, Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen genutzt.
