Ermittlungen übernommen: Generalbundesanwalt sieht in Drohnenvorfall schwerwiegenden Angriff
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Ermittlungen übernommen: Generalbundesanwalt sieht in Drohnenvorfall schwerwiegenden Angriff

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig Halle übernommen. Der Generalbundesanwalt sieht in dem Vorfall einen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Nach Angaben der Behörde gab es am Abend des 4. August 2026 Hinweise darauf, dass auf dem Flughafengelände eine Explosion mit einer Drohne ausgelöst werden sollte. An der Drohne waren demnach professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht.

Der Generalbundesanwalt bezeichnete den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf die Transport und Logistikinfrastruktur in Deutschland. Dadurch könne die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt werden. Die Drohne war in der Nacht zum Mittwoch von einem Flughafenmitarbeiter entdeckt worden. Experten der Bundespolizei entschärften die Sprengladung. In der Nähe befanden sich vier ukrainische Flugzeuge.

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