Entlastungsgesetz im Bundestag: Spürbare Hilfe oder Frechheit?
Der Bundestag will ein Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen beschließen. Vorgesehen sind bis 2029 Entlastungen von insgesamt rund vier Milliarden Euro. Dazu gehören jährliche Zahlungen an finanzstarke Bundesländer, Hilfen für finanzschwache Länder mit hoch verschuldeten Kommunen sowie eine geringere Belastung ostdeutscher Länder bei Erstattungen an die Rentenversicherung.
Viele Kommunen sehen darin jedoch nur begrenzte Hilfe. Sie verweisen auf hohe Defizite und darauf, dass neue Bundesgesetze häufig Kosten auf Städte und Gemeinden verlagern. Der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe nannte das Vorhaben eine Frechheit, während Kommunalvertreter und Länder weiterhin einen stärkeren Beitrag des Bundes zum Abbau kommunaler Altschulden fordern. Auch aus Unkel kommt Skepsis, ob das Gesetz tatsächlich spürbare Entlastung bringt.
