Deutscher Bundestag: Regierung plant besseren Schutz vor Diskriminierung
|

Deutscher Bundestag: Regierung plant besseren Schutz vor Diskriminierung

Die Bundesregierung will den Schutz vor Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbessern. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, Unklarheiten bei der Auslegung zu beseitigen und das Gesetz an zwei Richtlinien der Europäischen Union anzupassen.

Geplant sind unter anderem Änderungen beim zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot in Paragraf 19 sowie Erleichterungen für Betroffene. So soll die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängert werden. Außerdem soll die Regelung zur unterschiedlichen Behandlung wegen Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.

Vorgesehen ist zudem eine Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie soll Diskriminierungsfälle prüfen und Vorschläge zur Beilegung machen. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Antidiskriminierungsstelle in Gerichtsverfahren sowie der Zugang zu ihren Beratungsleistungen sollen verbessert werden.

Zur Originalmeldung

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert