Deutscher Bundestag: Dynamisierung von Finanzhilfen für die Radverkehrsförderung
Die Bundesregierung hält eine Dynamisierung von Finanzhilfen für die Radverkehrsförderung nicht für vereinbar mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 7 des Grundgesetzes. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hervor.
Für die Förderung des Radverkehrs sind im Klima und Transformationsfonds in der 21. Wahlperiode Bundesmittel von rund 1,93 Milliarden Euro eingeplant. Sie fließen unter anderem in Radschnellwege, das Sonderprogramm Stadt und Land, die Förderung aktiver Mobilität und Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Hinzu kommen Mittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative. In der Finanzplanung bis 2029 sind außerdem 600 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen sowie 70 Millionen Euro für Betriebswege an Bundeswasserstraßen vorgesehen.
