Deutscher Bundestag: Bundesregierung legt neues Heizungsgesetz vor
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Deutscher Bundestag: Bundesregierung legt neues Heizungsgesetz vor

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz der Ampelregierung ersetzen soll. Am Donnerstag soll der Entwurf im Bundestag in erster Lesung beraten werden.

Die bisherige Vorgabe, wonach Heizungen in Neubauten seit 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Anlagen und Biomasseheizungen auch neue Gas und Ölheizungen möglich bleiben, wenn sie ab 2029 schrittweise mehr CO2 neutrale Brennstoffe einsetzen.

Dafür ist eine sogenannte Bio Treppe mit steigenden Quoten vorgesehen. Auch für den Brennstoffhandel sind eine moderate Grüngasquote und eine Grünheizölquote geplant. Vermieter sollen sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen, wenn sie in bestehenden Wohngebäuden neue fossile Heizungen einbauen.

Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise bestehen, die Förderung für Wärmenetze soll ausgeweitet werden. Zugleich sollen die Vorgaben für die Planungen vereinfacht werden.

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