Deutscher Bundestag: AfD will Neuregelung im Disziplinarrecht rückgängig machen
Die AfD Fraktion will mit einem Gesetzentwurf die 2023 beschlossene Neuregelung des Disziplinarrechts rückgängig machen. Ziel ist es, den Schutz von Bundesbeamten vor politischer Verfolgung zu stärken und den Rechtsschutz gegen den Dienstherrn auszubauen.
Nach Ansicht der Fraktion erlaubt das seit 1. April 2024 geltende Recht, auch schwere Disziplinarmaßnahmen per Verwaltungsakt auszusprechen. Vor der Änderung musste der Dienstherr in solchen Fällen eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dort wurde geprüft, ob eine Pflichtverletzung vorlag und ob die Maßnahme verhältnismäßig war.
Die AfD Fraktion will, dass Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts wieder ausschließlich von Gerichten entschieden werden. Sie verweist zudem darauf, dass Betroffene nach geltendem Recht unter Umständen bereits gezahlte Bezüge zurückerstatten müssen und dadurch von einer Klage abgehalten werden könnten.
