BGH Urteil: Fitnessstudio muss einfache Online Kündigung anbieten
Wer Online Verträge abschließt, muss sie auch online wieder kündigen können. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die letzte Seite vor einer Online Kündigung nur Informationen und Eingabefelder zur Kündigung enthalten darf. Angebote wie eine Vertragspause oder andere Alternativen dürfen dort nicht erscheinen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Fitnessstudiokette FitX. Die Verbraucherschützer hielten die Kündigungsseite für unzulässig, weil dort oberhalb des eigentlichen Formulars auch die Möglichkeit zur Vertragsruhe angeboten wurde. Erst weiter unten gelangte man zum Kündigungsformular.
Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern Recht. Die Vorgaben gelten nicht nur für Fitnessstudios, sondern auch für andere Online Dienste wie Streaming Plattformen.
