BGH gefragt: Unnötige Werkstattkosten müssen Kaskoversicherer zahlen?
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BGH gefragt: Unnötige Werkstattkosten müssen Kaskoversicherer zahlen?

Der Bundesgerichtshof prüft, ob Kaskoversicherer für unnötige Werkstattkosten aufkommen müssen. Im Streitfall verlangt eine Frau von ihrer Vollkaskoversicherung Geld für eine Reparatur zurück. Die Versicherung hatte zwar gezahlt, aber wegen angeblich überhöhter Kosten rund 390 Euro von der Rechnung abgezogen. Die Vorinstanzen in Heilbronn gaben der Versichererin recht.

Im Kern geht es um das sogenannte Werkstattrisiko, also die Frage, wer zahlt, wenn eine Werkstatt nach einem Unfall zu viel berechnet oder Leistungen in Rechnung stellt, die nicht nötig waren. Für die Haftpflichtversicherung gilt nach früheren BGH Entscheidungen, dass Geschädigte solche Kosten grundsätzlich nicht tragen müssen. Offen ist nun, ob das auch für die Kaskoversicherung gilt.

Eine Entscheidung könnte Folgen für Verbraucher haben. Bei einem Urteil zugunsten der Klägerin könnten Kaskobeiträge steigen. Versicherungsfachleute betonen zugleich, dass Kunden erwarten dürften, dass erforderliche Reparaturkosten übernommen werden.

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