Keine Kennzeichnung nötig: EU baut Hürden für Gentechnik in Lebensmitteln ab
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Keine Kennzeichnung nötig: EU baut Hürden für Gentechnik in Lebensmitteln ab

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig in vielen Fällen ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Das Europäische Parlament beschloss entsprechende Ausnahmen und nahm damit eine Lockerung der bisherigen Regeln vor. Die Änderungen wurden bereits von den EU Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten.

Für Lebensmittel der Kategorie NGT1 entfallen spezielle Prüfungen, Kontrollen der Nachkommen auf dem Acker und die Kennzeichnung im Supermarkt. Für stärker veränderte Pflanzen der Kategorie NGT2 gelten weiter strengere Auflagen. Saatgut muss weiterhin gekennzeichnet werden, im Bio Anbau sind diese Pflanzen nicht erlaubt. Zugleich bleiben die Sicherheitsvorgaben bestehen. Auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut sind vorgesehen.

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