OVG: Datendrosselung für Vielsurfer bleibt vorerst erlaubt
Mobilfunkanbieter dürfen Klauseln zur Drosselung von Vielsurfern vorerst weiter verwenden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen in Münster entschied im Eilverfahren, dass entsprechende Regelungen in Handyverträgen bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren zunächst bestehen bleiben können.
Auslöser des Streits sind AGB eines großen Mobilfunkunternehmens, die bei Netzüberlastung eine geringere Priorität für Datenpakete sogenannter Heavy User vorsehen. Die Bundesnetzagentur hatte die Klausel untersagt, weil sie darin einen Verstoß gegen die Vorgaben zum offenen Internet sah. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war der Anbieter damit zunächst gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht sah die Rechtslage im Eilverfahren als nicht eindeutig an. Nach seiner Abwägung würde ein sofortiges Verbot den Anbieter stärker belasten, weil die Klauseln dann aus Tausenden Verträgen gestrichen werden müssten. Der Beschluss ist unanfechtbar.
