Deutscher Bundestag: Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
Im Petitionsausschuss des Bundestags ist über eine angemessene Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen beraten worden. Anlass war eine Petition mit mehr als 140.000 Unterstützenden. Die Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph warnte vor Kürzungen von bis zu 25 Prozent und verwies darauf, dass eine zu niedrige Vergütung die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen gefährden und das Behandlungsangebot verringern könne.
Udolph und die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, warben für eine stärkere ambulante Versorgung. Sie verwiesen auf lange Wartezeiten, einen aus ihrer Sicht unzureichenden Zugang zur Behandlung und eine besondere Unterversorgung im ländlichen Raum.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge, erklärte dagegen, statistisch gebe es keine Unterversorgung. Er verwies auf die Selbstverwaltung und darauf, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent empfohlen habe. Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht.
