BGH definiert Hinweispflichten von Anwälten bei Rechtsberatung
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BGH definiert Hinweispflichten von Anwälten bei Rechtsberatung

Anwälte müssen Mandanten auch dann auf verschlechterte Erfolgsaussichten eines laufenden Verfahrens hinweisen, wenn sich die rechtliche oder tatsächliche Lage nach Klageerhebung verändert. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Die Pflicht besteht demnach unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage einer Rechtsschutzversicherung gegen eine Anwaltskanzlei wegen mangelhafter Beratung. Die Kanzlei hatte ihre Mandanten erst nach mehreren verlorenen Parallelverfahren informiert und zugleich darauf verwiesen, die Versicherung werde die Kosten in jedem Fall tragen. Die Mandanten verfolgten die Klage weiter, scheiterten aber schließlich wegen Verjährung.

Der BGH hielt die Beratung der Kanzlei für unzureichend. Ein Anwalt müsse Mandanten in die Lage versetzen, ihre Rechte eigenverantwortlich wahrzunehmen und über das ungefähre Risiko sowie die Erfolgsaussichten aufklären. Das Gericht hob das Urteil des Oberlandesgerichts Jena auf und verwies die Sache zurück, damit geklärt wird, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.

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