Recht auf Vergessenwerden: Bundesrat will Krebsgeheilte schützen
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Recht auf Vergessenwerden: Bundesrat will Krebsgeheilte schützen

Der Bundesrat setzt sich für ein Recht auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatientinnen und Krebspatienten ein. Ziel ist es, Betroffene nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen bei Krediten, Versicherungen und Adoptionen nicht länger zu benachteiligen. Frühere Krebserkrankungen sollen dann bei bestimmten Verträgen nicht mehr offengelegt werden müssen, außerdem soll die Verwertung entsprechender Daten untersagt werden.

Hintergrund ist, dass viele Menschen nach einer überstandenen Krebsbehandlung weiterhin Nachteile im Alltag erleben. Sie berichten von Problemen beim Abschluss von Versicherungen, bei Krediten oder bei einer Verbeamtung. Nach Angaben des Robert Koch Instituts erkrankt fast jeder zweite Mensch in Deutschland im Laufe des Lebens an Krebs. Zugleich steigen die Überlebenschancen durch bessere Vorsorge und Behandlung.

Die Initiative Recht auf Vergessen sammelt dafür breite Unterstützung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lehnt eine pauschale Fünf Jahres Regelung ab. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits vergleichbare Vorgaben.

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