Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben
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Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

Beate Zschäpe soll nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Gericht setzte für ihre lebenslange Haftstrafe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Bundesanwaltschaft können Beschwerde einlegen.

Zschäpe war 2018 als Mittäterin der NSU Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte damals die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

Das OLG berücksichtigte zwar, dass Zschäpe sich inzwischen zu ihrer Mitwisserschaft bekannt und sich von dem nationalsozialistischen Gedankengut distanziert habe. Diese Umstände reichten nach Auffassung des Gerichts aber nicht aus, um die außergewöhnlich hohe Tatschuld so weit auszugleichen, dass eine Entlassung bereits nach der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer möglich wäre.

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