Wie die ganze Familie gesetzestreu durch Halloween kommt
Zu Halloween gelten weiterhin die allgemeinen Regeln. Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt losziehen, vor allem kleinere Kinder brauchen einen Erwachsenen an ihrer Seite. Eltern sollen außerdem darauf achten, dass aus Streichen keine Sachbeschädigungen oder andere Straftaten werden. Auch wer Süßigkeiten mit „Süßes oder Saures“ verlangt, hat keinen Anspruch auf Herausgabe.
Die Polizei weist darauf hin, dass rund um Halloween immer wieder Sachbeschädigungen, Nötigungen oder Gewalttaten vorkommen. Dazu zählen etwa Eier an Hauswänden und Autos, zerstörte Briefkästen, Böller an Fensterscheiben oder Graffitis. Auch täuschend echt wirkende Waffenattrappen bei Kostümen können Ermittlungen nach dem Waffengesetz auslösen.
Wer erwischt wird, muss mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen, bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung sogar mit bis zu drei Jahren Haft. Für Schäden muss der Verursacher aufkommen. Eine Haftpflichtversicherung zahlt bei mutwilliger Beschädigung nicht.
