Deutschlandweit: Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft
An allen rund 5700 Stationen der Deutschen Bahn gilt seit Mitternacht bundesweit ein Alkoholverbot, auch auf den Bahnsteigen. Die Bahn verbindet die neue Regelung mit der Hoffnung auf mehr Sicherheit.
Ausgenommen sind Gaststätten in den Bahnhöfen. In den Zügen darf Alkohol in der Regel weiter konsumiert werden, in den Bordbistros der Fernzüge verkauft ihn die Bahn selbst. Wo Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören, können zudem Ausnahmen gelten.
Die Sicherheitskräfte der Bahn sollen bei Verstößen zunächst das Gespräch suchen. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann im schlimmsten Fall ein Hausverbot erhalten. Das Verbot gilt auch an Tagen mit Großveranstaltungen. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüßte die Regelung und verwies darauf, dass Alkohol Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken könne.
