Reaktion auf Legalisierung: Cannabisunfälle sollen künftig in die Verkehrsstatistik aufgenommen werden
Schwerere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Cannabis werden künftig in der amtlichen Verkehrsstatistik erfasst. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das die Datenlage verbessern und zur Verkehrssicherheit beitragen soll. Bisher wurden Unfälle unter Cannabiseinfluss nicht gesondert ausgewiesen.
Künftig soll in der Straßenverkehrsunfallstatistik auch der Grad der Cannabiseinwirkung festgehalten werden, ähnlich wie schon bei Alkohol. Erfasst werden Werte des Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen bestimmt. Die Statistik bezieht sich auf Unfälle mit Toten oder Verletzten sowie auf schwere Unfälle mit Sachschaden.
Seit August 2024 gilt für Cannabis am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, muss in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten rechnen. In der Probezeit und für Fahrer unter 21 gilt weiterhin ein Cannabisverbot.
