Urteil aus dem Arbeitsrecht: Online Krankschreibung ohne Arztkontakt, Kündigung wirksam
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Urteil aus dem Arbeitsrecht: Online Krankschreibung ohne Arztkontakt, Kündigung wirksam

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass eine Online Krankschreibung ohne Arztgespräch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Nach Einschätzung des Gerichts lag in dem Fall ein schwerer Vertrauensbruch vor, weil der Arbeitnehmer eine im Internet gekaufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hatte.

Die Bescheinigung war optisch dem offiziellen Muster ähnlich, beruhte aber nur auf einer Fernuntersuchung per Fragebogen und enthielt den Hinweis auf Telemedizin. Der Beschäftigte reichte das Attest für fünf Krankheitstage ein und erhielt Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber wertete dies nach internen Prüfungen als Täuschung und kündigte fristlos.

Das Gericht bestätigte die Kündigung als wirksam. Der Arbeitnehmer habe seine Rücksichtnahme und Treuepflicht verletzt und bewusst den Eindruck erweckt, die Arbeitsunfähigkeit sei ärztlich nach medizinischen Standards festgestellt worden. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei dem Arbeitgeber deshalb nicht zuzumuten gewesen.

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