Klage von Italien: EU Generalanwalt hält Lkw Blockabfertigungen für zulässig
Am Brenner müssen sich Reisende am Montag auf lange Staus einstellen. Grund ist die Blockabfertigung für Lastwagen auf österreichischer Seite. Italien hat dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, weil das Land den freien Warenverkehr in der EU verletzt sieht.
Der Generalanwalt am EuGH hält die Lkw Dosierung jedoch für zulässig. Nicht jede Maßnahme zur Begrenzung der Zahl der Lastkraftwagen verstoße gegen EU Recht, hieß es in seinen Schlussanträgen. Nach seiner Einschätzung kann das Vorgehen sogar dazu beitragen, Staus auf österreichischen Autobahnen zu vermeiden. Italien habe zudem nicht nachgewiesen, dass die Polizei in Tirol tatsächlich nur eine bestimmte Zahl von Lkw pro Stunde durchlasse.
Drei andere österreichische Maßnahmen bewertet der Generalanwalt dagegen als unzulässig. Ein Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet. Der nächste Termin für eine Blockabfertigung ist im Dosierkalender des Landes Tirol bereits für den 27. Juli 2026 vorgesehen.
