Gesundheitsreform im Bundestag: Warum die Eilanträge keinen Erfolg hatten
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits Sparpaket abgelehnt. Abgeordnete hatten moniert, dass das Verfahren im Bundestag zu schnell vorangetrieben werde.
Der Streit dreht sich um die Frage, ob es für die Beratung von Gesetzesentwürfen im Bundestag eine Art Tempolimit gibt. Schon beim früheren Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz hatte das Gericht nur die Abläufe geprüft, nicht den Inhalt des Gesetzes. Damals stoppte es die Abstimmung vorläufig, weil möglicherweise das Informations und Beratungsrecht der Abgeordneten verletzt worden war.
Aus der damaligen Entscheidung folgt nach der aktuellen Einschätzung nicht, dass Eilanträge in solchen Fällen automatisch Erfolg haben. Die Richter hatten bei einer Verhandlung zu den Abläufen rund um das Heizungsgesetz zudem betont, dass die Parlamentsmehrheit bei der Gestaltung des Verfahrens einen weiten Spielraum hat. Das Bundesverfassungsgericht will am 23. Juli Leitlinien dazu vorlegen, wie weit die Kontrolle parlamentarischer Abläufe reichen kann.
