Betriebsführer von Ökostromanlagen leiden unter Flickenteppich bei kommunaler Beteiligung
Die Beteiligung von Kommunen an den Erlösen von Solaranlagen stärkt zwar die Akzeptanz großer Solarparks und Windkraftanlagen, wird für Betreiber und Betriebsführer aber zunehmend komplex. Seit 2023 können die Bundesländer über eine Öffnungsklausel von den EEG Vorgaben abweichen. Dadurch ist ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Regeln, Fristen und Sanktionen entstanden.
Neun Bundesländer haben die kommunale Beteiligung verpflichtend geregelt, in sieben Ländern gelten weiter die Vorgaben des EEG. Nach Angaben von Node Energy verwalten Betreiber über die Plattform Optinode mehr als 14.000 Anlagen mit 43,5 Gigawatt Leistung. Im vergangenen Jahr wurden Zahlungen von 21,5 Millionen Euro an Kommunen abgewickelt, rund 17 Millionen Euro kamen von Netzbetreibern zurück. Mehr als 3.000 Anlagen sind von kommunaler Beteiligung betroffen, daran sind 1.200 Kommunen beteiligt.
Besonders aufwendig ist die Abrechnung bei Anlagen in mehreren Bundesländern. Kommunen können auch an fiktiven oder nicht vergüteten Strommengen beteiligt werden, etwa bei Abregelung oder bei negativen Strompreisen. Wer Musterverträge ungeprüft übernimmt, riskiert zusätzliche Kosten, weil nicht alle Beträge von Netzbetreibern erstattet werden.
