Unfreiwillige Nacht im Flugzeug hat keine rechtlichen Folgen
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Unfreiwillige Nacht im Flugzeug hat keine rechtlichen Folgen

Die unfreiwillige Übernachtung von Hunderten Passagieren in Flugzeugen am Münchner Flughafen hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte das Verfahren nach Prüfung des Polizeiberichts ergebnislos ein. Es gebe keine ausreichenden Hinweise auf verfolgbaren Straftaten.

Betroffen waren laut Flughafen sechs Flüge mit rund 600 Passagieren. Die Maschinen sollten bereits starten, konnten wegen starken Schneefalls aber nicht abheben. Weil zugleich Busse fehlten, wurden die Reisenden nicht zurück ins Flughafengebäude gebracht. Lufthansa und Flughafen entschuldigten sich für die unzumutbare Situation.

Die Polizei wurde tätig, nachdem ein unbeteiligter Dritter eine Prüfung angeregt hatte. Anzeigen von Passagieren gingen nicht ein. Lufthansa bot den Betroffenen finanzielle Entschädigungen an, obwohl sie wegen des Wetters keinen Anspruch darauf gehabt hätten.

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