20 Jahre Gleichbehandlungsgesetz: Schutz vor Benachteiligung
Vor 20 Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es soll Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern oder beseitigen. Entstanden ist das Gesetz auch auf Druck der Europäischen Union, weil Deutschland mit der Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien im Verzug war.
Das AGG gilt vor allem im Arbeitsleben und bei bestimmten Verträgen im Alltag. Es hat Personalverfahren in Unternehmen verändert und sie teils aufwendiger gemacht. Bei einem Diskriminierungsvorwurf muss das Unternehmen belegen, dass keine Benachteiligung vorlag. Zugleich sehen Fachleute einen gesellschaftlichen Effekt, weil das Gesetz für mehr Bewusstsein gesorgt habe.
2025 gingen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 13.000 Beratungsanfragen ein. Eine geplante Reform soll Betroffenen mehr Zeit für ihre Ansprüche und mehr Unterstützung verschaffen. Diskriminierung durch staatliche Stellen bleibt dabei eine Lücke, an der Länder mit eigenen Gesetzen ansetzen sollen.
