EU Entgelttransparenzgesetz: Was gilt jetzt in Deutschland?
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EU Entgelttransparenzgesetz: Was gilt jetzt in Deutschland?

In Deutschland bleibt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen groß. Frauen verdienten 2025 im Schnitt 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Rechnet man Unterschiede bei Teilzeit und Berufswahl heraus, liegt der Abstand bei rund sechs Prozent. Trotz eines bestehenden Entgelttransparenzgesetzes setzt Deutschland die neuen Vorgaben der EU noch nicht um.

Die EU Richtlinie gilt seit dem 7. Juni 2026 und soll die Lohnlücke messbar verringern. Beschäftigte haben nun Anspruch darauf, zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit im Durchschnitt verdienen. Schon im Bewerbungsverfahren muss zudem das vorgesehene Gehalt genannt werden, die Frage nach dem bisherigen Einkommen ist verboten.

Für Unternehmen kommen weitere Pflichten hinzu. Lohnunterschiede von mehr als fünf Prozent müssen sie mit objektiven Kriterien begründen. Gelingt das nicht, können Betroffene Schadensersatz verlangen. Im Streitfall liegt die Beweislast künftig beim Unternehmen. Deutschland will die nationalen Regeln erst Anfang 2027 anpassen.

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