Deutscher Bundestag: Ausnahmen beim Gewaltverbot der VN Charta
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Deutscher Bundestag: Ausnahmen beim Gewaltverbot der VN Charta

Die Bundesregierung hält den umfassenden Charakter des Gewaltverbots der Charta der Vereinten Nationen für vereinbar mit Ausnahmen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke verweist sie auf Regelungen der VN Charta zu militärischen und nichtmilitärischen Zwangsmaßnahmen in Kapitel VII sowie auf das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 51.

Zudem sieht die Bundesregierung das völkerrechtliche Gewaltverbot mit dem von der VN Generalversammlung formulierten Konzept der Schutzverantwortung vereinbar. Dieses verweise auf die Verantwortung des VN Sicherheitsrates.

Zum außenpolitischen Ermessen der Bundesregierung führt sie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 an. Demnach verfügt die Bundesregierung bei der völkerrechtlichen Beurteilung des Handelns anderer Staaten innerhalb der vertretbaren Rechtsauffassungen über einen Einschätzungsspielraum.

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