Sachsens Windkraft Erlass: Was Projektierer jetzt prüfen sollten
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Sachsens Windkraft Erlass: Was Projektierer jetzt prüfen sollten

Sachsen will seine künftigen Windenergiegebiete gegen Vorhaben absichern, die die Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren könnten. Das Infrastrukturministerium wies die Landesdirektion Sachsen am 9. Oktober 2026 an, entsprechende Projekte im Einzelfall befristet zu untersagen. Die Staatsregierung betont, dass kein allgemeiner Genehmigungsstopp angeordnet wurde. Betroffen sind auch Vorhaben, die bereits im Genehmigungsverfahren liegen.

Für Projektierer ist vor allem der konkrete Standort entscheidend. Zu prüfen ist, ob sich ein Vorhaben innerhalb einer vorgesehenen Windenergiefläche befindet und welches Ziel des Regionalplanentwurfs beeinträchtigt werden könnte. Die vier sächsischen Planungsverbände stellen ihre Windenergieplanung neu auf, weil Sachsen bis Ende 2027 1,3 Prozent und bis Ende 2032 2,0 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie bereitstellen muss.

Eine befristete Untersagung kann nach dem Raumordnungsgesetz für bis zu zwei Jahre ausgesprochen und um ein weiteres Jahr verlängert werden. Gegen entsprechende Entscheidungen haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton hält Sachsens Vorgehen für angreifbar und verweist darauf, dass die Frage der Begründung im Einzelfall entscheidend sei.

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