Bundesregierung beschließt: Abruf von Vergewaltigungsvideos soll strafbar werden
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig für mehr Schutz vor digitaler Gewalt beschlossen. Vorgesehen sind mehrere neue Strafvorschriften, darunter gegen digitalen Voyeurismus, den Konsum von Vergewaltigungsvideos, sexualisierte Deepfakes, Identitätsmissbrauch und Cyberstalking per GPS Tracker.
Künftig soll auch strafbar sein, wer Aufnahmen einer realen Vergewaltigung unbefugt abruft, sich verschafft oder besitzt. Das gilt auch für Streaming ohne dauerhafte Speicherung. Dafür sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen. Herstellung und Weitergabe entsprechender Videos sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Zudem soll der Schutz vor intimen Bildaufnahmen erweitert werden. Erfasst werden sollen auch ohne Erlaubnis angefertigte Aufnahmen von unbekleideten Genitalien, dem nackten Gesäß oder der weiblichen Brust, etwa in der Sauna oder am FKK Strand. Auch Betroffene digitaler Gewalt sollen leichter Auskunft über Täter verlangen und in schweren Fällen eine zeitweise Account Sperre beantragen können.
