Hausrat gestohlen, Vase kaputt: Schaden in der Ferienwohnung? Wann die Versicherung zahlt
Wer in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verreist, kann bei Schäden oder Diebstahl unter Umständen auf zwei Versicherungen zählen: die Hausrat und die Privathaftpflicht. Der Bund der Versicherten verweist darauf, dass mitgebrachtes Gepäck wie Kleidung, Geräte oder Küchenausstattung vorübergehend über die Außenversicherung der Hausratspolice geschützt sein kann. Bei Einbruch und Diebstahl gilt dieser Schutz je nach Vertrag meist mindestens drei Monate.
Für Schäden am Inventar der Unterkunft kann die Privathaftpflicht einspringen, etwa bei Rotwein auf dem Teppich, einem Kratzer im Esstisch oder einer zerbrochenen Vase. Nach Angaben von BdV Vorständin Bianca Boss ist entscheidend, dass Mietsachschäden an beweglichem und unbeweglichem Inventar im Vertrag enthalten sind. Bargeld und Wertsachen können nur eingeschränkt oder gar nicht abgesichert sein. Eine Nachfrage beim Versicherer kann Klarheit schaffen.
