Höchststrafe nach Amokfahrt: Attentäter von Magdeburg legt Berufung gegen sein Urteil ein
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Höchststrafe nach Amokfahrt: Attentäter von Magdeburg legt Berufung gegen sein Urteil ein

Nach dem Anschlag mit sechs Toten und vielen Verletzten hat das Landgericht Magdeburg die Höchststrafe verhängt. Der 51 Jahre alte Angeklagte legte über seine Verteidigung Revision ein. Nun muss der Bundesgerichtshof den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

Das Gericht hatte den Mann am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. Er erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren gilt damit als nahezu ausgeschlossen.

Der Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren. Dabei starben fünf Frauen und ein neunjähriger Junge, Hunderte Menschen wurden verletzt. Das Gericht bescheinigte ihm eine große Gefährlichkeit. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert.

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